Verfassung einer Gemeinschaft Europäischer Staaten

Juli 24, 2020 - In Verfassung

Der Entwurf versteht sich als Gegenmodell zur bisherigen EU-Politik, die als zentralistisch und bürgerfern kritisiert wird. Stattdessen soll ein demokratisches, föderales und dezentrales Europa entstehen, in dem die Bürgerinnen und Bürger durch Referenden das letzte Wort haben. Ziel ist ein Europa der Vielfalt, des Friedens und der direkten Demokratie.

Kernelemente in Stichpunkten

  • Souveränität der Bürger: Alle wichtigen Entscheidungen (z. B. Verfassungsänderungen, Beitritt/Austritt, Gesetze) erfolgen per Referendum.

  • Subsidiarität & Dezentralisierung: Die GES übernimmt nur Aufgaben, die Mitgliedsländer oder Bürger nicht selbst regeln können.

  • Grundrechte: Schutz von Freiheit, Menschenrechten, Meinungs- und Medienfreiheit; Gleichheit vor dem Gesetz.

  • Frieden & Neutralität: Eigene Streitkräfte nur zur Selbstverteidigung und Friedenssicherung, keine Teilnahme an fremden Kriegen.

  • Wirtschaft & Finanzen: Möglichkeit einer Europäischen Wirtschaftsunion (EWU) mit Euro, Budget und Finanzausgleich; alternativ EWR oder EFTA-Mitgliedschaft.

  • Flüchtlingspolitik: Freiwillige Europäische Flüchtlingsunion für geordnete, humane Aufnahme.

  • Umwelt & Gesundheit: Empfehlungen und Mindeststandards zu Klima, Umwelt- und Tierschutz.

  • Bürgerrechte: Initiativen und Referenden sind das zentrale Steuerungsinstrument.

  • Institutionen: Parlament mit Bürgerrat und Senat, Regierung (GES-Rat), Gericht mit Vertretern aller Mitgliedsländer, Ministerkonferenzen zur Koordination.

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